Entlohnung von Gefangenen und Arbeit als Resozialisierungsmaßnahme müssen auch in Thüringen neu geregelt werden

Karola Stange

Bezugnehmend auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Entlohnung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten erklärt Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Mitglied der Strafvollzugskommission und sozialpolitische Sprecherin: „Die Entscheidung bestätigt die langjährige Position der LINKE-Fraktion, dass die Dumping-Löhne der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten nicht mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar und somit menschenrechtswidrig sind sowie gegen soziale Standards verstoßen. Da die monierten Regelungen aus Nordrhein-Westfalen und Bayern große Ähnlichkeit mit den Regelungen im Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch haben, muss nun die Entscheidung aus Karlsruhe dringend auch für den Thüringer Justizvollzug ausgewertet und die entsprechenden gesetzgeberischen und praktischen Konsequenzen umgehend daraus gezogen werden. Dabei sollte Thüringen auf jeden Fall so zügig wie möglich handeln, weil Verstöße gegen Verfassungsrecht keinen Aufschub dulden.“

Schnelles Handeln sei in Thüringen im Parlament auch deshalb möglich, weil momentan Änderungen des Justizvollzugsgesetzbuchs zu anderen Themen im zuständigen Ausschuss bearbeitet werden. Obwohl das BVerfG die Arbeit von Gefangenen grundsätzlich als Resozialisierungsmaßname anerkennt, hat das Gericht der Bezahlung von Gefangenen im Niedriglohnsektor eine Absage erteilt. „Dies entspricht auch langjährigen Forderungen der Gefangenengewerkschaft und des DGB, die darauf hinweisen, dass derartige Dumping-Löhne eine Sogwirkung nach unten entfalten. Mit einem erhöhten Entgeld für die Gefangenen können sie sich auch auf ein finanziell unabhängigeres Leben für die Zeit nach der Gefangenschaft vorbereiten und Schuldenabbau erleichtern“, unterstreicht Stange.

 

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