Endlich Gelder für kommunale Beiräte – Stange verweist auf Fristen für Antragstellung
Anlässlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie für kommunale Beiräte für Menschen mit Behinderungen betont Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag: „Ich freue mich, dass mit dem Haushaltsjahr 2022 endlich Gelder für die kommunalen Beiräte für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen.“
„Bereits seit 2019 werden die kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vom Land gefördert. Diese wichtige Investition in Inklusion wird durch die Förderung der Beiräte sinnvoll erweitert. Nur durch die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Prozessen kann Inklusion erreicht werden.“ Mit der neuen Richtlinie kann jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt sowie kreisangehörige Gemeinden und Städte mit einem kommunalen Beirat für Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro für Sachmittel für dessen Tätigkeit beantragen. Damit können bspw. Gebärdensprachdolmetscher:innen, Veranstaltungen oder Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. In diesem Jahr gilt eine Frist bis zum 05. Februar. Für das Jahr 2023 können die Mittel bis zum 15. Oktober 2022 beantragt werden. Die Abgeordnete erklärt abschließend: „Ich rufe alle Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten dazu auf, noch für dieses Jahr fristgerecht Anträge zu stellen, um den Ehrenamtlichen in Beiräten die finanziellen Mittel zu verschaffen, die sie für ihre wichtige Arbeit benötigen.“