Die Linke: Landesregierung agiert bei Grundsteuer unverbindlich und enttäuschend

Ronald Hande

Ronald Hande, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag reagiert auf die Antwort der Landesregierung auf seine Dringlichkeitsanfrage zum Thema Grundsteuer und erklärt: „Dass die Landesregierung bei den von ihr angekündigten Änderungen der Grundsteuer bislang außer Ankündigungen keine verbindlichen Eckdaten in Form eines Gesetzentwurfes vorgelegt hat, ist fahrlässig und schafft erneute Verunsicherung in den Kommunen und für die Thüringer:innen.“

Mit der Dringlichkeitsanfrage sollte in Erfahrung gebracht werden, wann die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf bezüglich der Änderung der Grundsteuer in Thüringen und mit welchem konkreten Inhalt zur Beratung zuleiten wird und wann das Gesetz wirksam werden soll. In der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten hatte die Landesregierung angekündigt, dass das Gesetzgebungsverfahren überwiegend im 1. Halbjahr 2025 im Landtag behandelt werden solle. Hierzu der Abgeordnete weiter: „Erst wenn das Gesetz verabschiedet wird, können die Kommunen entscheiden, ob sie ihre Hebesätze anpassen, um dann neue Grundsteuerbescheide zu erlassen. Die Antworten sind vor allem mit Blick darauf unverbindlich und enttäuschend. Nachdem vor über drei Wochen die Finanzministerin der Öffentlichkeit die Änderungen bei der Grundsteuer angekündigt hat, liegen immer noch keine konkreten Gesetzesvorschläge vor“, kritisiert der Finanzpolitiker.

Zu den grundsätzlichen Forderungen der Fraktion Die Linke betont Hande: „Wir haben die jetzt eingetretene einseitige Verlagerung der Steuerlast zugunsten von Gewerbeimmobilien und zulasten von Wohnhäusern immer kritisiert. Wir fordern weiterhin gesetzlich vorgeschriebene, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien und diese nicht als bloße Option, sondern als verbindliche Regelung.“

Die nun von der Finanzministerin angekündigte bloße Möglichkeit eines gesonderten Hebesatzes für Gewerbegrundstücke schiebe die Verantwortung lediglich auf die Kommunen ab, so Hande. „Wir erwarten von der Landesregierung, zeitnah Klarheit für Mieter und Mieterinnen und für die Menschen, die im Wohneigentum leben, zu schaffen und dem Landtag zeitnah einen Gesetzentwurf zuzuleiten. Wir bieten dabei unsere Hilfe an“, erklärt Ronald Hande abschließend.

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