DIE LINKE hält Wort: Gesetz zur Erstattung der Betreuungskosten auf den Weg gebracht
Am heutigen Tag wurde ein weiteres rot-rot-grünes Gesetz zur Erstattung der Betreuungskosten während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen durch den Landtag beschlossen. Nach einer schriftlichen Anhörung gab es viel Zustimmung für dieses Gesetz. Schließlich musste geregelt werden, dass auch solche Gebühren erstattet werden, wenn über landesrechtliche oder regionale Vorgaben hinaus durch bundesrechtliche Anordnungen Kindergärten und Schulen geschlossen werden mussten.
Daniel Reinhardt, Sprecher für frühkindliche Bildung der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, führt dazu aus: „Nach den Regelungen im Thüringer Kindergartengesetz sind die Elternbeiträge vom jeweiligen Einrichtungsträger antragsungebunden zu erstatten oder zu verrechnen. Die entsprechenden Mittel hat das Land zur Verfügung gestellt. Zudem wurde geregelt, die Auszahlung innerhalb von sechs Monaten nach einer entsprechenden Mitteilung der Gemeinde vorzunehmen.“
Der Thüringer Landtag hatte bereits im März dieses Jahres erneut die Erstattung der Kindergarten- und Hortbeiträge beschlossen. Dies sollte und soll die Eltern entlasten, die ihre Kinder während der Corona-Pandemie nicht im Kindergarten oder im Hort betreuen lassen konnten.