Linksfraktion kompakt: Demokratische Beteiligung in Pandemie-Zeiten sichern

Wie viele andere soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bereiche hat der Thüringer Landtag im Frühjahr 2020 infolge der Covid-19-Pandemie erhebliche Beschränkungen erfahren. Sitzungen waren nicht mehr möglich, die Zuständigkeit für Entscheidungen über Einschränkungen zum Infektionsschutz lag alleinig bei der Landesregierung. In der Öffentlichkeit und in den Parlamenten setzte eine Diskussion darüber ein, dass bei einem weiteren Fortgang der Pandemie die von den Menschen gewählten Abgeordneten wieder stärker in die Verantwortung kommen und an Entscheidungen beteiligt werden müssen.

Dies ist auch aus Sicht der Fraktion DIE LINKE zwingend geboten, die Parlamente sind die Basis der repräsentativen Demokratie und Garant für die Gewaltenteilung. Gleichermaßen dem Demokratieprinzip folgend trifft dies auch auf die Kreistage und Gemeinderäte auf kommunaler Ebene zu. Deshalb setzt sich DIE LINKE im Thüringer Landtag für einen starken Parlamentarismus auch in Pandemie-Zeiten ein. Wie sichern wir die demokratische Beteiligung:

Der Thüringer Landtag tagt unvermindert fort, berät Gesetze, diskutiert Initiativen und kontrolliert die Landesregierung. Zum Schutz der Gesundheit der Abgeordneten, der Mitglieder*innen der Landesregierung, der Mitarbeiter*innen des Landtages und der Fraktionen sowie der der Journalist*innen gibt es hierfür aufwendige Infektionsschutzmaßnahmen. So tagt der Landtag nicht mehr im Plenarsaal, sondern nutzt für seine Sitzungen den Parksaal der Arena Erfurt.

Auch die Ausschüsse des Landtages tagen weiter. Zur Sicherung der Öffentlichkeit werden öffentliche Sitzungen im Internet live übertragen. Parallel werden gegenwärtig zwischen den Fraktionen mögliche Regelungen besprochen, um künftig Sitzungen und Abstimmungen auch digital zu ermöglichen. So kann auch künftig unter den Bedingungen einer - nicht vollkommen auszuschließenden - sich weiter verschärfenden Pandemie die demokratische Beteiligung sichergestellt werden.

 


 

Für die kommunale Ebene hat DIE LINKE gemeinsam mit SPD und Grüne einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem es Kreistagen und Gemeinderäten ermöglicht werden soll, Beschlüsse in einem elektronischen oder schriftlichen Verfahren zu fassen, wenn es aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation unmöglich ist, zu einer Sitzung zusammenzukommen.

Für die Landesregierung hat Bodo Ramelow im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen auf die zwingend notwendige Beteiligung der Parlamente hingewiesen. In der Rechtsverordnung zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidenten hat Thüringen dann auch als einziges Bundesland einen Parlamentsvorbehalt aufgenommen.

Die für Infektionsschutz zuständigen Ministerien haben die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Pandemie ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben, wenn sie der Landtag dazu auffordert. Der Landtag hat über den Sozialausschuss diese Möglichkeit auch bereits in Anspruch genommen. Im Ergebnis wurden etwa Lockerungen für kinderreiche Familien sowie für das Sporttraining für Kinder und Jugendliche in die Verordnung aufgenommen.

Gegenwärtig wird zwischen Landtag und Landesregierung über eine dauerhafte Vereinbarung über die Beteiligung des Parlaments beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen diskutiert. Damit soll sichergestellt werden, dass einerseits die Landesregierung schnellstmöglich auf akute Veränderungen der Pandemie reagieren kann, andererseits das Parlament aber jederzeit die Hoheit über die Beschränkungen innehat.

 


 

Im nächsten Jahr soll auch der Thüringer Landtag neu gewählt werden. Um diese Abstimmung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie verfassungsrechtlich abzusichern, haben wir den Vorschlag unterbreitet, die Öffnungszeiten der Wahllokale um zwei Stunden zu verlängern. Damit kann die gleichzeitige Anwesenheit von Wähler*innen im Wahllokal minimiert werden. Zudem sollen Gemeinden unter Beteiligung der Gesundheitsämter Konzepte zum Infektionsschutz für die Wahllokale erstellen, die unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal beinhaltet.

Parteien soll erleichtert werden, ihre Kandidaten zur Wahl auch in einem vereinfachten Verfahren aufstellen zu können, zum Beispiel mit einer Briefwahl der Mitglieder, wenn ein Parteitag aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich ist. Auch dies ist Gegenstand des Gesetzentwurfs, der gegenwärtig im Landtag beraten wird.

Diskutiert wird auch eine Möglichkeit für den Fall, dass der Landtag aufgelöst wurde und verfassungsrechtlich zwingend innerhalb von 70 Tagen die Neuwahl durchzuführen ist, sich aber das Pandemiegeschehen dramatisch zugespitzt hat, die Wahl im gesamten Wahlgebiet, einem Wahlkreis oder in einem Teil eines Wahlkreises als reine Briefwahl durchzuführen. Eine solche vorgeschlagene Regelung muss mehrstufig abgesichert sein, verfassungsrechtlich diskutiert und sorgfältig abgewogen werden, bevor sie beschlossen wird.

Die direkte und geheime Wahl ist ein hohes verfassungsrechtliches und demokratisches Gut, dass DIE LINKE auch unter den Bedingungen der Pandemie unbedingt erhalten und sichern wird.

 


Stand: 25. November 2020

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