Bundesverwaltungsgericht hat dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet
„Tief enttäuscht“ ist Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, über die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter sind – ganz anders als zwei Vorinstanzen – der Ansicht, die Bespitzelung des Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sei rechtmäßig.
Erneut sei keinerlei Vorwurf gegenüber Ramelow persönlich geäußert worden. Nach Ansicht des Gerichts reicht die Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE aus, vom Verfassungsschutz bespitzelt zu werden. „Mit dieser Entscheidung wird der demokratische Rechtsstaat auf den Kopf gestellt“, so Ramelow. Er befürchtet, dass jetzt „dem Schnüffelstaat Tür und Tor geöffnet“ werde.
Jedes Mitglied der LINKEN stehe nun unter Generalverdacht und müsse damit rechnen, vom Verfassungsschutz bespitzelt zu werden. „Das ist äußerst bedenklich und eines Rechtsstaates unwürdig“, betont der Vorsitzende der größten Oppositionsfraktion im Landtag. Den Menschen werde signalisiert: Setzt euch nicht gegen Hartz IV ein, setzt euch nicht gegen den Krieg in Afghanistan ein, sonst geratet ihr ins Visier des Geheimdienstes.
Das Gericht verkenne völlig die Wirkung einer Aktensammlung durch den Verfassungsschutz. In Bayern werde durch regelmäßige Überprüfung des öffentlichen Dienstes abgefragt, ob Bedienstete Mitglied der Partei DIE LINKE sind. Auch für all jene werde das Risiko, ins Visier der VS-Beobachtung zu geraten, greifbar. Im Übrigen führte die Regelanfrage für Beamtenanwärter zu den Berufsverboten in Westdeutschland. „Der Kampf gegen diese Praxis hat mir erst die Datensammelwut des Verfassungsschutzes eingebracht. Die fatalen Wirkungen von Verfassungsschutzakten hat das Gericht völlig verkannt und in einer empörenden Weise verniedlicht“, so Ramelow. Er kündigt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.