Bundesarbeitsgerichtsurteil zu Leiharbeit – keine Stärkung der Rechte von Leihbeschäftigten

Lena Saniye Güngör
ArbeitPresseLena Saniye Güngör

Am 31.5.2023 wurde vom Bundesarbeitsgericht Erfurt ein Grundsatzurteil hinsichtlich der tariflichen Gleichstellung zwischen Leihbeschäftigten und Stammbeschäftigten ausgesprochen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit ungleicher Entlohnung zwischen Leih- und Stambeschäftigten. Konkret ging es hier um die Rechtmäßigkeit von tariflichen Schlechterstellungen bei der Entlohnung von Leihbeschäftigten gegenüber Stammbeschäftigten. Den obersten Arbeitsrichter:innen lag dazu der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Bayern vor, die aufgrund einer tariflichen Regelung rund ein Drittel weniger Stundenlohn als die Stammbeschäftigten erhielt.

Anlässlich dessen äußert sich die Arbeits- und Gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, Lena Saniye Güngör, wie folgt: „Der europäische Gerichtshof hatte bereits mit seinem Urteil vom 15.12.2022 klargestellt, dass tariflich geregelte Schlechterstellungen von Leih- gegenüber Stammbeschäftigten nicht vom Grundsatz des Gesamtschutzes abweichen dürfen. Das bedeutet, dass eine schlechtere Entlohnung von Leihbeschäftigten durch Freizeitausgleich oder andere Maßnahmen ausgeglichen werden muss. Die Richter:innen sind der Ansicht, dass die fortlaufende Bezahlung in entleihfreien Zeiten als Ausgleichsmaßnahme anzusehen ist und deshalb die Revision abgewiesen.“

„In der Realität wird diese Regelung regelmäßig und bewusst von den Arbeitgeber:innen umgangen, indem den Beschäftigten die ihnen zustehende zusätzliche Ausgleichszeit vom Stundenkonto abgezogen wird und so gar nicht wahrgenommen werden kann. Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes der Zurückweisung der Revision der Klägerin bedeutet also für die Leihbeschäftigten in Thüringen keine Verbesserung ihrer Lage. Denn durchschnittlich verdienen Leihbeschäftigte in Thüringen bisher 14,8 % weniger als Stammbeschäftigte. Das Urteil legt weiterhin nicht verbindlich fest, dass die Unternehmen den Leihbeschäftigten zukünftig Ausgleichsmaßnahmen zu einer schlechteren Entlohnung anbieten müssen, obwohl der Europäische Gerichtshof dem „Equal Pay“ Grundsatz folgt. Wir als Linksfraktion werden uns weiterhin für den Abbau von prekärer Leiharbeit einsetzen. Denn wer die gleiche Arbeit macht, sollte auch den gleichen Lohn bekommen, ohne Wenn und Aber.“

 

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