Bodycam bei der Thüringer Polizei - Verantwortung übernehmen und Grundrechte sichern

Sascha Bilay

„Vor dem flächendeckenden Einsatz der Bodycam haben wir für eine sichere Rechtsgrundlage für die Thüringer Polizei gesorgt. Dabei haben wir vor allem die Rechte der Einwohner:innen gewahrt. Wir kommen damit sowohl unserer innenpolitischen Verantwortung nach und behalten gleichzeitig die Grundrechte der Menschen im Blick“, erklärt der innenpolitische Sprecher der LINKEN im Landtag, Sascha Bilay, zur Entscheidung im Landtag, das Polizeiaufgabengesetz anzupassen. Der Abgeordnete verweist darauf, dass nach einer mehrjährigen Erprobungsphase der Videokameras, die die Beamt:innen an der Schulter tragen, nun der reguläre Einsatz vorgesehen ist.
 
Das Polizeiaufgabengesetz musste in dieser Frage zwingend angepasst werden. Aus Sicht der LINKEN müssen sich die Polizist:innen darauf verlassen können, dass das Parlament die notwendigen Rechtsgrundlagen zur Verfügung stellt. „Wir wollen, dass die eingesetzten Beamt:innen sowohl technisch als auch rechtlich auf einem modernen Stand sind. Das wichtigste Entscheidungskriterium ist dabei jedoch die Verhältnismäßigkeit. Gerade das von der CDU vorgelegte Gesetz war an mehreren Stellen verfassungswidrig und zudem für den Polizeieinsatz praktisch nicht tauglich“, unterstreicht der Linkspolitiker, der an den Verhandlungen zwischen r2g und CDU beteiligt war.
 
Auf Verlangen der LINKEN sehen die Neuregelungen beispielsweise vor, dass eine Gesichtserkennung ausgeschlossen ist. Damit wird eine wichtige Forderung vom Amnesty International umgesetzt. Ebenfalls hat DIE LINKE einen Kameraeinsatz in den privaten Wohnungen komplett ausgeschlossen und das Filmen in Geschäftsräumen nur unter Auflagen ermöglicht. Polizist:innen sind künftig angehalten, beim Einsatz des so genannten ‚unmittelbaren Zwangs‘ die Kamera einzuschalten. Damit stärken wir das Vertrauen in die Polizei und verbessern die rechtliche Überprüfbarkeit für alle Beteiligten. Zudem kann nicht nur die Polizei entscheiden, ob eine Situation zu filmen ist, auch die vom Polizeieinsatz Betroffenen können den Kameraeinsatz künftig verlangen“, erläutert Bilay
 
Bis Ende 2024 werde zudem das Innenministerium verpflichtet, die Ausrüstung der Polizist:innen so nachzurüsten, dass beim Einsatz der Schusswaffe automatisch die Sequenzen aufgenommen werden. „Die digitale Aufzeichnung ist ein technisches Mittel, welches die Polizeiarbeit ergänzen und deshalb möglichst sparsam dosiert zum Einsatz kommen soll. Im Vordergrund unseres Verständnisses einer modernen bürgernahen Polizei stehen Worte. Vielfach lassen sich zugespitzte Konflikte und Stresssituationen kommunikativ und deeskalativ lösen. Wir wollen eine Polizei, die dem Image ‚Freund und Helfer‘ gerecht wird. Umso wichtiger ist es, auch die Aus- und Fortbildung für die Polizei weiterzuentwickeln“, betont abschließend Sascha Bilay.
 
Die Fraktion DIE LINKE hat auf ihrer Homepage ein FAQ mit weiteren Details zu Gewalt gegen Polizeibeamt:innen und dem geänderten Polizeiaufgabengesetz bereitgestellt.

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