Betreuungsgeld: Keine Doppelförderung in Bund und Land

Nach der heutigen Abstimmung im Bundestag zur Einführung eines Betreuungsgeldes ab dem 1. August 2013 unterstreicht die Linksfraktion im Landtag ihre Forderung nach Einstellung des Thüringer Erziehungsgeldes. "Spätestens ab August des kommenden Jahres muss das Geld für andere bildungs- und familienpolitische Leistungen eingesetzt werden", sagt Margit Jung, familienpolitische Sprecherin, und verweist auf eine Gesetzesinitiative.

Da es sich in beiden Fällen um eine Geldleistung dafür handele, dass Eltern ihre ein- bis dreijährigen Kinder zu Hause betreuen, erübrige sich das Thüringer Erziehungsgeld. "Wir werden deshalb zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, mit dem die Thüringer Leistungen eingestellt werden, sobald es den Rechtsanspruch auf das Betreuungsgeld gibt", so Frau Jung weiter.

DIE LINKE lehne zwar grundsätzlich beide Geldleistungen ab und begrüße auch das Betreuungsgeld nicht. Da dieses nun aber beschlossen sei, müsse eine solche Leistung zumindest nicht doppelt ausgezahlt werden. "Wir bedauern es sehr, dass die Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro für eine Leistung ausgeben will, die zwei Drittel der Bevölkerung ablehnt", betont die Abgeordnete. Das sei umso ärgerlicher, da der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz auch im kommenden August nicht umsetzbar sein werde. "Das Betreuungsgeld ist die Opfergabe auf dem Alter der CSU, um deren konservative Wählerschaft bei Laune zu halten und den Regierungsbruch zu verhindern", sagt Margit Jung.

"Gleichzeitig fehlten auch in Thüringen nach wie vor Betreuungsplätze, der Ausbau der Kitas zu Eltern-Kind-Zentren steckt noch in den Anfängen und es fehlen sonderpädagogisch ausgebildete Erzieherinnen und Lehrkräfte, um Kinder mit besonderem Förderbedarf besser zu unterstützen. Wir beantragen deshalb, dass das freiwerdende Geld für familien- und bildungspolitische Leistungen verwendet wird, die die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder deutlich verbessern", so Jung.

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