Bessere Versorgung und Planungssicherheit durch Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Donata Vogtschmidt
Presse

 

Die Koalitionsfraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes in den Landtag eingebracht. Der zuständige Innen- und Kommunalausschuss hat dazu eine Anhörung von Expert:innen beschlossen. Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Katastrophenschutz und Feuerwehr der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, erklärt: „Rettungsassistent:innen können bisher in vielen Bereichen des Rettungswesens nur noch bis Jahresende in Thüringen eingesetzt werden, wenn bis dahin nicht die erforderliche Nachqualifizierung mit mehreren Hundert Stunden zum neuen Berufsbild Notfallsanitäter:in stattfindet. Mit der Gesetzesänderung wollen wir mehr Planungssicherheit für Verbände und Beschäftigten schaffen.“

Künftig sollen jene, die das Angebot der Nachqualifizierung nutzen möchten, dies noch bis zum 31.12.2023 wahrnehmen können. Für eine bestmögliche Behandlungsqualität wird diese Zusatzqualifikation für alle Transportführer:innen in der Notfallrettung erforderlich sein, um fachliche Kompetenzen und Befugnisse zu gewährleisten. Für den Fall, dass das Angebot nicht wahrgenommen wird, gibt es die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung als Rettungsassistent:in im Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen oder im Organisationsbereich der zentralen Leitstellen. „Damit werden insbesondere auch jene entlastet, die vor dem Renteneintritt stehen“, so die Abgeordnete.

Vogtschmidt abschließend: „Sowohl Rettungsassistent:innen als auch Notfallsanitäter:innen leisten einen wichtigen Job dafür, dass Menschen in Notsituationen schnell geholfen werden kann. Ihnen gebührt unsere Anerkennung. Positiv ist auch, dass eine Mehrheit bereits erfolgreich die Nachqualifizierung gemeistert hat. Rund 30 Fachverbände, Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, Krankenkassen und weitere Expert:innen werden in den kommenden Wochen durch den Fachausschuss schriftlich zu Änderungsvorschlägen von Rot-Rot-Grün befragt. Mit der Gesetzesänderung wollen wir eine optimale Versorgungssicherheit gewährleisten und gleichermaßen den Bedürfnissen der Beschäftigten Rechnung tragen.“

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