Beschaffung und Finanzierung von Tests für Kindertageseinrichtungen
Daniel Reinhardt, Sprecher für frühkindliche Bildung in der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag, begrüßt neue Vorgehen des TMBJS zur Beschaffung der erforderlichen Testungen für Kindertageseinrichtungen. „Durch die Möglichkeit der zentralen Beschaffung und eine geplante und rechtzeitige Abfrage der benötigenden Testungen in den Thüringer Kindertageseinrichtungen entsteht Sicherheit für alle Beteiligten im Bereich der frühkindlichen Bildung. Um nach Möglichkeit eine nahtlose Versorgung mit Tests für die Einrichtungen für einen zentralen Beschaffungsansatz durch das Land gewährleisten zu können, müssen Landkreise und kreisfreie Städte bis zum 10. Februar 2022 dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die jeweiligen Bedarfe melden. Auch die Jugendämter sind gebeten, zum einen das Schreiben des Ministeriums weiterzuleiten und zum anderen die Daten bis zum 10. Februar 2022 bereitzustellen.“ Reinhardt ermutigt seine Kindergarten Leitungskolleg:innen, notfalls auch selbst Kontakt mit dem örtlich zuständigen Jugendamt aufzunehmen, um den Bedarf der Tests für die eigene Kindertageseinrichtung sicher zu planen.
Mit der aktuellen und der vermutlich neuen Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (ThürTestKigaVO) beabsichtigte und plant das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine niederschwellige Möglichkeit zu schaffen, dass Träger und Gemeinden am vom Land organisierten zentralen Beschaffungssystem teilnehmen können. Das heißt, dass die Bestellung und Finanzierung durch das Ministerium ermöglicht wird und weiterhin stattfindet. Die Verteilung und Anmeldung der Tests muss jedoch von den Landkreisen und Kreisfreien Städten selbst organisiert werden. Zwingende Voraussetzung dabei ist, dass der jeweilige Landkreis, die von den Gemeinden gemeldeten Bedarfe an das Land übermittelt und die bestellten Tests zentral auf Landkreisebene entgegennimmt. Sollten Träger, Gemeinden oder Landkreise selbst die benötigten Tests beschaffen, soll eine Spitzabrechnung für verbrauchte Tests beim Staatlichen Schulamt Südthüringen ermöglicht werden. Die Abrechnung für eine dezentrale Beschaffung von Tests soll dabei immer gegenüber der jeweiligen Kommune erfolgen. So wird nun wirklich jeder Eventualität zur Beschaffung der erforderlichen Tests angeboten.