Behinderte Kinder haben Recht auf Regelschule
Das Ende Januar vorgestellte Gutachten von Prof. Dr. Eibe Riedel zum Recht auf gemeinsames Lernen nach der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt die Forderungen der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Nach der UN-Konvention gilt dieser Anspruch in Thüringen bereits jetzt für jedes Kind. „Es müssen zügig Vorkehrungen getroffen werden, um eine inklusive Bildung zu verwirklichen. Dazu sind auch zeitnah festgelegte Qualitätsmaßstäbe notwendig“, fordert Karola Stange, Behindertenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE. „Für inklusive Bildung bedürfe es auch einer besseren Ausstattung der Schulen in Bezug auf sonderpädagogische Fachkräfte und Schulpsychologen, die dem besonderen pädagogischen Förderbedarf von Kindern mit Behinderungen gerecht werden. Auch die Kommunen müssen als Schulträger ihren Beitrag zur integrativen Beschulung leisten und verstärkt in barrierefreie Schulen investieren“, fordert Frau Stange.
Eine Zuweisung zur Sonderschule müssen Kinder und ihre Eltern in Thüringen auch schon jetzt nicht mehr dulden. „Eltern haben durch die bestehenden Regelungen im Schulgesetz und durch das Rechtsgutachten juristische Argumente zur Hand, wonach ihre Kinder Anspruch auf Zugang zur allgemeinen Schule haben“, stellt die Linksfraktionärin abschließend fest.
