Anhörung bestätigt offene Fragen zum Kita-Gesetz

Am Rande der heutigen Anhörung des Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sowie zum gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes verweist Margit Jung auf nach wie vor nicht geklärte offene Fragen.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf von CDU und SPD hätten die Kommunalen Spitzenverbände von noch immer bestehenden gravierenden Ungereimtheiten bei der Kostenerstattung gesprochen und mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz gefordert, betont die Familienpolitikerin der Linksfraktion und unterstützt auch die vorgebrachten Bedenken, was insbesondere den Erhalt der kleinen Kindertageseinrichtungen auf dem Lande betrifft.

"Offenbar gehen die Regierungsvorhaben zu Lasten der Kommunen und es besteht die akute Gefahr, dass letztlich die Eltern über erhöhte Beiträge zur Kasse gebeten werden", sagt Frau Jung und unterstreicht die Notwendigkeit des gegenwärtig laufenden Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik in Thüringen.

Die öffentliche Anhörung habe zudem auf die dringend notwendige Absicherung des erhöhten Fachkräftebedarfs in den Kindertagesstätten aufmerksam gemacht. Differenzen seien u.a. bei Fragen der integrierten Betreuung deutlich geworden. Während kommunale Vertreter auf vorhandene integrative Kindertagesstätten verwiesen hätten, habe der Trägerkreis des Volksbegehrens, dessen Gesetzentwurf LINKE und Bündnisgrüne übernommen haben, deutliche Verbesserungen für eine gemeinsame Förderung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in den Thüringer Kitas angemahnt, so Margit Jung abschließend.

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