Amnesty-Bericht stärkt Forderung nach Kennzeichnungspflicht und Polizeibeschwerdestelle
Der am heutigen Tag vorgestellte Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International "Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland" ist nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin der LINKE-Landtagsfraktion, Martina Renner, "eine Stärkung der auch in Thüringen geforderten Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und eine Unterstützung der Forderung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle".
"Polizeiliches Fehlverhalten ist ebenso wenig flächendeckend vorhanden, wie es vollständig ausgeschlossen werden kann. Die von amnesty dokumentierten Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte, aber auch mangelnde Unabhängigkeit bei Ermittlungen und einem weit verbreiteten Verzicht von Anzeigen gegen Polizeibeamte machen die Notwendigkeit nach Vertrauen schaffenden Regelungen deutlich", so Renner.
Amnesty International fordert im Bericht die Landesregierungen auf, eine sichtbare Kennzeichnung von Polizeibeamten zur Identifizierung einzuführen und unabhängige Untersuchungsmechanismen sicherzustellen.
Der Thüringer Landtag lehnte im Mai einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle ohne weitere Beratung im Innenausschuss ab und diskutiert gegenwärtig einen Antrag zur Einführung einer Kennzeichnung für Polizeibeamte.
"Die Kennzeichnungspflicht soll ja nicht Polizeibeamte persönlich motivierter und unbegründeter Verfolgung aussetzen, sondern eine Identifizierung, die Einleitung von dienstrechtlichen Verfahren oder sogar das konkrete Stellen von Strafanträgen und Strafanzeigen ermöglichen. Polizeibeamte dürfen nicht anonymisiert handeln, sie sind Träger und Ausführende des staatlichen Gewaltmonopols und das unterwirft sie auch einer besonderen Verantwortung", sagt Frau Renner abschließend. Der Bericht von Amnesty International ist unter www.amnestypolizei.de einsehbar.