Änderung des Polizeiaufgabengesetzes – Bürgerrechtsorientierte Sicherheitspolitik statt PR-Schnellschuss

Ronald Hande

Anlässlich der Meldung, dass die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD das Polizeiaufgabengesetz in den ersten 100 Tagen überarbeiten will, erklärt Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag:

 

„Das Polizeirecht muss weiter modernisiert werden. Doch eine überhastete Reform in den verbleibenden 31 von 100 Tagen seit der Regierungsbildung wäre bloßer PR-Aktionismus. Das Polizeirecht greift intensiv in die Grundrechte von Menschen ein. Hier braucht es eine sorgfältige Abwägung zwischen den Schutzinteressen des Staates und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger, besonders im Lichte der jüngsten Entscheidungen von Verfassungsgerichten, die Teile des BKA-Gesetzes und einzelner Landesregelungen für verfassungswidrig erklärten. Anders als die CDU setzen wir nicht auf pauschale Überwachung, etwa durch wirkungslose Videoüberwachung oder tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre tausender Menschen. Es wäre auch unredlich, schreckliche Gewalttaten für die Forderung nach einem ausufernden Überwachungsstaat zu instrumentalisieren. Es braucht eine klare Abwägung: Was ist verhältnismäßig, geboten und notwendig? Gleichzeitig müssen überflüssige Befugnisse gestrichen werden – etwa anlasslose Personendurchsuchungen an willkürlich und spontan deklarierten ‚gefährlichen Orten‘, die zu einer Vielzahl unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe geführt haben.“

 

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