50 Jahre Betriebsverfassungsgesetz – betriebliche Mitbestimmung muss gestärkt werden
Am 19. Januar 1972 trat die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes in der Bundesrepublik in Kraft. „Dies war eine deutliche Stärkung der Rechte von Arbeitnehmenden in Deutschland“, so Lena Saniye Güngör, arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Thüringer Landtag. „Dennoch brauche es dringend eine mutige Reform, um die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmenden an die moderne Arbeitswelt anzupassen“, so die Abgeordnete weiter. In den letzten Jahrzehnten seien viele dieser Fortschritte massiv unterwandert worden.
„Der Ausbau des Niedriglohnsektors, der gerade in Thüringen massiv vorangetrieben wurde, die ständigen Angriffe auf den Achtstundentag oder die Versuche, die Regelungen zur Wochenendarbeit aufzuweichen, aber auch die ständige Behinderung von Gewerkschaften und Betriebsräten zeigen deutlich, dass die demokratischen Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten gestärkt und deutlich ausgeweitet werden müssen. Arbeitnehmende benötigen bei Themen wie Personalplanung und -qualifizierung, Arbeits- und Datenschutz oder auch betrieblichem Klimaschutz deutlich mehr Mitspracherecht. Eine Interessenvertretung der Arbeitnehmenden wie beispielsweise die Kammer für Arbeiter und Angestellte in Österreich sei eine gute Möglichkeit, die nötige Reform des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg zu bringen“, so Güngor abschließend. In Deutschland gibt es solche Interessenvertretungen der Arbeitnehmenden in Bremen und dem Saarland.

