Ziel des sogenannten Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraumes bis zum Jahre 2010. Dazu wurde eine ganze Reihe von Konferenzen der europäischen Hochschulminister durchgeführt. Einheitliche Bewertungen von Studienleistungen, Modularisierung des Studiums und europaweit vergleichbare und einheitliche Abschlüsse sind einige Elemente des Prozesses. Die Abschlüsse Bachelor und Master sind nur ein Detail des Bologna-Prozesses und nicht zwingend vorgeschrieben. Vor allem in Deutschland werden jedoch die Bachelor- und Master-Abschlüsse als zwangsläufig angesehen. In Zukunft sollen Bachelor- und Master-Studiengänge in ganz Deutschland als Regelstudiengänge angeboten werden. Auch die Thüringische Landesregierung vertritt diese Position und hat dies fast flächendeckend umgesetzt.
DIE LINKE begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Bologna-Prozesses u. a. zur Herstellung europaweit anerkannter Abschlüsse. In Bezug auf die Frage der flächendeckenden Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen plädiert DIE LINKE jedoch für Zurückhaltung. Dort, wo sich – wie in manchen ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen - das Diplom bewährt habe, sollte dies beibehalten werden. Die gleiche Auffassung vertrat auch ein Reihe Thüringer Hochschulen in einer Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst im März 2004 in Erfurt. Die Entscheidung über Diplom bzw. Bachelor oder Master sollten folglich vor Ort (in der Hochschule) getroffen werden. Dennoch wurde durch die Regierung die Umsetzung an den Hochschulen angeordnet und durchgesetzt.
Das brachte große organisatorische und auch finanzielle Probleme mit sich. Bachelor- und Masterstudiengänge bedürfen der Akkreditierung - d.h. der Anerkennung - durch speziell geschaffene Agenturen. Dieser Akkreditierungsvorgang ist einerseits für die Hochschulen teuer, zum anderen genügt die personelle Ausstattung der Agenturen nicht, alle Studiengänge zügig anzuerkennen. Stark verbesserungsbedürftig ist die Akzeptanz vor allem des Bachelor-Abschlusses in der Wirtschaft. Darüber hinaus ist dessen inhaltliche Struktur problematisch. So erklärte die Ingenieurkammer Thüringens, dass der neue Abschluss den Anforderungen ihrer Kammer an die Ausbildung in ingenieurwissenschaftlichen Studienrichtungen nicht genüge. Im Oktober 2005 urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass bei Jura-Studiengängen das erste und zweite Staatsexamen und nicht der Bachelor entscheidend für einen anerkannten Berufsabschluss seien. Weiterhin fallen verschiedene Einzelfälle auf, so erkannte man den Bachelor-Abschluss einer Studierenden der Universität Erfurt an einer anderen Universität nicht an. Zudem kam es zu großen Problemen, das Studium für die Pädagogikausbildung zu strukturieren und zu organisieren. Gegenwärtig wird auch deutliche Kritik an der Art des Studiums geäußert, die starke Verschulung lasse die Befähigung zum selbstständigen Denken, den eigentlichen Sinn eines wissenschaftlichen Studiums, in den Hintergrund treten.
Es verfestigt sich mitunter der Eindruck, dass die Einführung des Bachelors eher der Verschleierung von Einsparungen und der Kanalisierung der Studierendenströme dient. Nicht nur aus diesen Gründen plädiert DIE LINKE für einen generellen Rechtsanspruch von Studierenden auf den Master-Abschluss.