Das "Schwarzbuch CDU-Herrschaft in Thüringen" soll nicht nur ein Lesebuch über Verfilzungen sein. Es soll das Bewusstsein dafür schärfen, dass einer kaum kontrollierten Machtausübung nur durch eine Stärkung parlamentarischer Rechte und eine aufmerksame Öffentlichkeit entgegengewirkt werden kann. Im Focus der Kritik der LINKEN stehen u.a. auch die Probleme mit Untersuchungsausschüssen sowie dem Landesrechnungshof. DIE LINKE fordert seit langem ein überarbeitetes Untersuchungsausschussgesetz, das sich am Bundestag orientiert.
Das geltende Thüringer Gesetz muss daher so novelliert werden, dass es tatsächlich zu einem wirksamen Kontrollwerkzeug des Parlaments zur Aufklärung von Missständen wird. Zur Stärkung der Rechte von Untersuchungsausschüssen, insbesondere solcher, die von einer Parlaments-Minderheit beantragt sind, forderte die PDS-Fraktion bereits im Januar 2005 mit einem Gesetzentwurf (Drucksache 4 /514 vom 18.01.2005) eine Vielzahl von Änderungen. Die Forderungen bleiben auch mit Blick auf die Erfahrungen der Fraktion DIE LINKE in Untersuchungsausschüssen der vierten Legislatur aktuell und eine neue Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag der fünften Wahlperiode wird weiter an der Durch- und Umsetzung dieser Forderungen und Regelungen arbeiten. Nicht zuletzt deshalb, weil mit einem verbesserten Untersuchungsausschussgesetz die Aufklärung von politischen Missständen und Skandalen - wie sie z.B. im Schwarzbuch beschrieben werden - besser möglich wird.
Die wichtigsten Forderungen der PDS/LINKE-Fraktion zur Novellierung des UAG:
- keine Beeinflussung der Festlegung und Ausweitung des Untersuchungsauftrages vor allem bei einem von einer Parlaments-Minderheit beantragten Ausschuss durch die (regierungstragende) Mehrheit,
- Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbereitung der Sachverhaltsaufklärung oder zur Beweisaufnahme muss Minderheitenrecht werden,
- Einsetzung eines unabhängigen Ermittlungsbeauftragten und Ausgestaltung als Minderheitenrecht (Das Untersuchungsausschussgesetz des Bundestages sieht einen solchen Ermittlungsbeauftragten schon vor.),
- präzisiere Regeln zum Katalog und Reichweite der Ablehnungsgründe für die Zulassung von Beweisanträgen und die Herausgabe von Akten sowie Beschränkung der Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit (Davon ist insbesondere der bisherige "Schutzbereich" der Regierung vor Informationsverlangen des Untersuchungsausschusses betroffen.),
- maßvolles Rückführen des Betroffenen-Status bei privatwirtschaftlichen Untersuchungssachverhalten (Dies hat z.B. Auswirkungen auf die Aussagepflichten von Privatpersonen, Unternehmen als juristische Personen sollen den Betroffenen-Status nicht mehr in Anspruch nehmen können.),
- Verfassung des Abschlussberichtsentwurfs von einem paritätisch besetzten Unterausschuss, die Ausschuss-Minderheit erhält das Recht zu einem umfassenden geschlossenen Sondervotum ("alternativer Abschlussbericht") und
- erleichterter Zugang der Öffentlichkeit, z.B. Universitäten und Journalisten zu Unterlagen von Untersuchungsausschüssen.
Als einen unhaltbaren Zustand kritisiert DIE LINKE, dass seit Monaten die Führungsspitze des Thüringer Rechnungshofes nicht besetzt ist. Die Landesregierung hat keine personellen Vorstellungen zur Besetzung der Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten in den Landtag eingebracht. Die Linksfraktion hatte dem Ministerpräsidenten mehrere Vorschläge, u. a. Richter und Staatsanwälte, zur Besetzung unterbreitet. Ein führungsloser Rechnungshof treffe direkt die Prüftätigkeit der Landesbehörde. Schließlich dürfe nur der Rechnungshofpräsident die zweckentsprechende Verwendung der Mittel prüfen.
In diesem Zusammenhang sei bemerkt, dass die Frage der Transparenz im Umgang mit Steuermitteln nicht alle Fraktionen hinreichend ernst nehmen. Lediglich DIE LINKE ist offen mit den Prüfergebnissen umgegangen und hat ihre Stellungnahme zum Bericht für alle Bürgerinnen und Bürger nachlesbar auf die Internetseiten der Fraktion gestellt. Daher fordern die Abgeordneten der Linksfraktion die Landtagspräsidentin auf, eine Offenlegung des gesamten Rechnungshofberichtes über die Fraktionen vorzunehmen. Bürger haben das Recht zu erfahren, ob der Prüfbericht toxische Papiere enthält!