Startseite >Presse >Pressemitteilung 09 | 03 | 2010
Frank Kuschel wehrt sich vor Verwaltungsgericht

Weil der Landtagsabgeordnete Frank Kuschel Kenntnisse, die ihm als Mitglied des Kreistages des Ilm-Kreises zugänglich sind, genutzt hat, um eine Anfrage an die Landesregierung zu richten, droht ihm nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Dazu findet morgen eine öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Weimar statt.

Hintergrund ist, dass der Landrat des Ilm-Kreises, Dr. Benno Kaufhold (CDU), in einem nicht-öffentlichen Ausschuss des Kreistages einen Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen herbeigeführt hat, der offensichtlich rechtswidrig war. Da der Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagte, konnte der Kommunalpolitiker, der einen Eid auf die Wahrung der Gesetze ableisten musste, nicht gegen den Rechtsverstoß vorgehen. Deshalb hat Frank Kuschel als Landtagsabgeordneter sein Fragerecht gegenüber der Landesregierung genutzt, die den Rechtsverstoß öffentlich feststellte.

Nunmehr will der Landrat ein "Schweigegeld" wegen "Geheimnisverrats" gegen den Kommunalpolitiker Frank Kuschel verhängen. Betroffen ist aber der Landtagspolitiker, der sich an die Landesregierung gewandt hatte. Gegen die Verhängung des Ordnungsgeldes hatte Frank Kuschel vor dem Verwaltungsgericht Weimar geklagt. Die öffentliche Gerichtsverhandlung am Weimarer Verwaltungsgericht findet morgen, Mittwoch, den 10. März, ab 9.15 Uhr statt.


DIE LINKE. Fraktion im Thüringer Landtag, 2010