Ich widerspreche der technokratischen Rechtsauffassung von Herrn Dr. Linck zur Frage der Legitimität und Legalität von Blockaden der Atommüll-Transporte in das oberirdische Zwischenlager Gorleben. Denn seine Grundannahme, dass die heute vorhandenen Instrumente der politischen Mitwirkung - zum Beispiel das Wahl- und Petitionsrecht oder das Recht zur Mitgliedschaft in einer Partei - ausreichend seien, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger angemessen zu repräsentieren, widerspricht der Lebenserfahrung vieler Menschen. Sinkende Wahlbeteiligung, die neue bürgerliche Protestkultur gegen „Stuttgart 21“, die Debatte um Volksabstimmungen oder politikwissenschaftliche Diskussionen zur „Krise der Repräsentation“ sind deutliche Zeichen dafür. „Die machen ja eh, was sie wollen“, ist heute leider ein häufig gehörter Satz über die Arbeit von Politikern. Die Schere zwischen politischen Eliten und Bürgern klafft heute wieder weit auseinander.
Linck wirft Grünen und der LINKEN nun vor, bei den Protesten „ihren eigenen Willen über den des Volkes gestellt“ zu haben. Doch tatsächlich ist es die Bundesregierung, die sich mit ihrer Politik über „den Willen des Volkes“ stellt. Laut einer repräsentativen Umfrage sprechen sich nur 28% der Menschen dafür aus, den Ausstieg aus der Atomkraft zu verlangsamen oder daran dauerhaft festzuhalten. Zwei Drittel befürworten dagegen einen beschleunigten Ausstieg oder sprechen sich für die Beibehaltung des nun aufgekündigten Laufzeitkompromisses aus. Und 80% zeigen Verständnis für die Proteste gegen den Atommüll-Transport. Wenn nun aber die Bundesregierung gemeinsam mit den Energiekonzernen für den Weiterbetrieb einer hochgefährlichen Technologie - unbeeindruckt vom Willen der Bürgerinnen und Bürger - entscheidet, dann entsteht unweigerlich der Eindruck, dass das Interesse der Energiekonzerne an Milliarden-Profiten über den Interessen der Menschen steht. Hier zeigt sich die selbstherrliche Arroganz der Macht, die massenhafte Petitionen, Versammlungen und die veröffentlichten Meinungen negiert und zur Not auch auf dem Rücken der Polizei gegen die Bürger gewaltsam durchsetzt. In Lincks Argumentationshilfe für die Landesregierung gegen Castor-Proteste, Blockaden von Naziaufmärschen und zivilen Ungehorsam zeigt sich die Angst der CDU vor dem Verlust von Deutungsmacht angesichts bürgerlicher Proteste und der steigenden Zustimmung für sozial-ökologische Reformbündnisse in den Ländern.
Es mag den parlamentarischen Formalien entsprechen, wenn die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP den an anderer Stelle getroffenen Absprachen zur Laufzeitverlängerung ihre Zustimmung geben. Aber dieser Politikstil widerspricht den demokratischen Grundprinzipien, nachdem nicht der Bürger dem Staat dient, sondern die durch die Bürger in Wahlen immer wieder für eine beschränkte Zeit legitimierte Regierung den Interessen der Menschen zu dienen habe.
Freilich kann sich die Regierung zu Recht darauf berufen, durch Wahlen in ihre Position gelangt und somit legitimiert zu sein. Doch die Parlamentarier der Opposition sind nicht weniger berechtigt, ihre, durch eine Wahl legitimierten politischen Positionen angemessenen und öffentlich zu vertreten. Doch gerade die Opposition im Thüringer Landtag muss immer wieder erleben, dass nicht der Austausch von Argumenten im Plenum oder den Ausschüssen zählt, sondern Koalitionszwang und persönliche wie politische Abhängigkeiten. So bleiben – formal ganz korrekt – die verbrieften Rechte und Mittel von Opposition immer wieder völlig wirkungslos, trotz häufig breiter Zustimmung aus der Bevölkerung. Demokratie sind solche Mechanismen abträglich.
Linck schreibt, jede Rechtsordnung sei mit all ihren Bestandteilen - wenn auch zähneknirschend – strikt einzuhalten. DIE LINKE verteidigt eine demokratisch ausgestaltete Rechtsordnung. Aber wir nehmen auch zur Kenntnis, dass sich Menschen immer wieder bewusst in einen Rechtskonflikt begeben, wenn sie keine andere Chance sehen, ihre Meinung wirksam öffentlich zu machen und gegen nicht mehr zeitgemäße oder falsche Gesetze und Entscheidungen zu demonstrieren. Recht ist das Ergebnis politischer und gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse, Recht entwickelt sich und bleibt nicht starr, auch wenn das einem Technokraten des Rechts sauer aufstoßen mag.
Es ist zu begrüßen, wenn sich Menschen für die Verbesserung der Lebensbedingungen und für die Durchsetzung von bürgerlichen, sozialen wie ökologischen Rechten einsetzen - auch mit Mitteln des zivilen Ungehorsams, auch konkrete Rechtsnormen bewusst, verantwortungsvoll und friedlich in Frage stellend. Gerade in der Anti-AKW-Bewegung hat der Bürgerprotest eine lange Tradition, unkonventionelle Aktionen, wie Bauplatzbesetzungen, haben schließlich dazu geführt, dass dutzende Atomkraftwerke nicht gebaut wurden.
Die Bundesrepublik, ihre Rechtsordnung und sogar das Grundgesetz haben sich verändert - und sie werden sich weiter verändern müssen. Diese Veränderungen vollziehen sich durch Parlamente, sie vollziehen sich aber auch durch Richter, die den Gesetzgeber immer wieder in seine Schranken weisen müssen und Recht an neue gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. All diese Veränderungen hatten und haben in der Regel eines gemeinsam: Sie entstehen durch öffentliche Debatte und öffentlichen Druck. So ist die in § 218a des Strafgesetzbuches geregelte Straflosigkeit der Schwangerschaftsabbrüche nur ein Beispiel dafür, dass erst massenweise begangener „Rechtsbruch“ durch Frauen zu einer Veränderung des Rechts und der Rolle von Frauen in der Gesellschaft führten. Wirft Linck diesen Frauen, die trotz Strafandrohungen für ihre Rechte stritten, ebenfalls „selbstherrliche Arroganz“ vor? Auch die Menschen in der ehemaligen DDR, ohne diese mit der BRD gleichsetzen zu wollen, haben 1989 ebenfalls und zu Recht ihre Bedürfnisse und Forderungen unter Missachtung der Rechtsordnung zum Ausdruck gebracht. Und um eine aktuelle Debatte aufzugreifen: Wer jenen Menschen, die sich in Dresden, Jena oder Erfurt mit Sitzblockaden und zivilem Ungehorsam gegen Volksverhetzung, Antisemitismus und Neonazismus wehren, vorwirft, sie „entwerten“ das Recht, spielt den wahren Antidemokraten in die Hände.
Falsch ist auch Lincks holzschnittartige Interpretation des Strafrechtes. Er wirft Grünen und der LINKEN in seinem Gefälligkeitsgutachten vor, sich mit der Beteiligung an friedlichen Sitzblockaden oder der Unterzeichnung der Erklärung „Castor schottern“ strafbar gemacht zu haben. Linck sollte aber wissen, dass die Feststellung des Vorliegens von Straftaten nicht die Sache eines ambitionierten Verfassungsrechtlers ist, sondern in den Händen von Gerichten liegt. Denn die Beurteilung, inwieweit objektive und subjektive Tatbestände vorliegen, ist kompliziert. Wie schwierig dies sein kann, zeigte sich beispielsweise an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden zu den Sitzblockaden gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar 2010 in der Elbstadt. Sie kam zum Ergebnis, dass keine zu ahndende Straftat vorliege, da das dem möglichen Straftatbestand der Nötigung zugrunde liegende Motiv als „anerkannt sittlich“ gelte. Genauso wird auch im vorliegenden Fall von Lincks Vorwürfen am Ende nicht viel übrig bleiben.
Die nach wie vor ungeklärte Endlagerung des Atommülls und die Entscheidung für den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke wird Menschen weiter zum Widersetzen zwingen. Es ist skandalös, wenn für Profit mit der Gesundheit und den Lebensgrundlagen der Menschen spekuliert wird. Wenn die repräsentative Demokratie – wie an diesem Punkt – ganz offenbar versagt und die Meinung der Mehrheit ignoriert, dann ist ziviler Ungehorsam notwendig. Anstatt dem Protest antidemokratische Züge zu unterstellen, sollten sie Demokraten aufrütteln. Wenn die Menschen im Wendland aus allen gesellschaftlichen Schichten – Pfarrer, Schüler, Bauern, Landbesitzer, Ärzte, Arbeiter, Erwerbslose - bereit sind, sich in einen friedlichen Konflikt mit dem Recht zu begeben, dann ist nicht Kriminalisierung gefordert, sondern mehr Demokratie!
Martina Renner (stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE im Thüringer Landtag)