Die Fraktion DIE LINKE legte im März 2012 dem Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Landesamtes für den Verfassungsschutz vor. Mit dem Gesetzentwurf sollte gleichzeitig die Errichtung einer Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie in Thüringen erfolgen, die die bundesgesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit mit Behörden anderer Bundesländer übernimmt, ohne dabei selbst über nachrichtendienstliche Befugnisse oder Zugang zu nachrichtendienstlich erhobenen Informationen zu verfügen. Schwerpunktmäßige Aufgabe der Informations- und Dokumentationsstelle soll die Dokumentation neonazistischer und anderer gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteter Aktivitäten in Thüringen sowie die Beratung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Akteure bei der Auseinandersetzung mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen sowie deren strukturellen und öffentlichen Erscheinungsformen sein.
Den Gesetzentwurf kann unter der Internet-Adresse http://www.die-linke-thl.de/uploads/media/dr54161.pdf abgerufen werden.
Eine Mehrheit im Thüringer Landtag aus den Fraktionen der CDU und der SPD hat es aber verweigert, den Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschuss zu weiteren Beratung auch mit Sachverständigen zu überweisen.
Die Fraktion DIE LINKE lädt daher zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf und zur Diskussion zu der Frage „Wie viel und welchen Schutz brauchen in der Verfassung verankerte Grund- und Menschenrechte?“ am 8. Juni 2012 in Erfurt, Haus Dacheröden, ein.
Die gewonnenen ReferentInnen und Anzuhörenden bieten sicher Gewähr für einen gehaltvollen Meinungsaustausch und eine produktive Diskussion.