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10. Januar 2012

„So kommen wir definitiv nicht weiter“

„Die Beratung hat deutlich gemacht, dass die bisher in Anspruch genommenen parlamentarischen Kontrollrechte an ihre Grenzen geraten sind. Das von der Landesregierung ins Spiel gebrachte Verfahren, Fragen der Parlamentarier und die entsprechenden Antworten der Landesregierung zunächst an den Generalbundesanwalt mit der Bitte um Freigabe zu übersenden, ist das untauglichste Instrument zur Aufklärung. So bleiben für das Parlament gravierende Fragen zur Verantwortung insbesondere der Sicherheitsbehörden weiterhin offen“, stellt die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Martina Renner, im Anschluss an die heutige gemeinsame Beratung von Innen- und Justizausschuss fest.

Trotz des vorliegenden Rechtsgutachtens der Landtagsverwaltung zur bestehenden Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Parlament verweigerte die Landesregierung weitestgehend Auskunft zu Fragen der Abgeordneten zum Zeitraum ab Januar 1998 im Zusammenhang mit den Straftaten des terroristischen Neonazi-Netzes NSU und einhergehender Ermittlungen Thüringer Sicherheitsbehörden. Ihre Verweigerungshaltung stützt die Landesregierung auf die Auskunft des Generalbundesanwaltes. Danach dürfe mit Blick auf die Strafprozessordnung eine Auskunft gegenüber parlamentarischen Ausschüssen nicht erfolgen.

„So kommen wir definitiv nicht weiter und können dem berechtigten Anliegen von Parlament und Öffentlichkeit nach rückhaltloser Aufklärung nicht Rechnung tragen“, konstatiert Frau Renner. Die Abgeordnete macht deutlich, dass ohne Zweifel die Generalbundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zur Aufklärung der Straftaten der NSU führen können muss. „Aber wenig nachvollziehbar ist, warum eine Ausschussberatung die Ermittlungstätigkeit gefährdet“, so Renner. Nach Ansicht der Linksfraktion muss nun ein mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteter Untersuchungsausschuss das Agieren des Thüringer Verfassungsschutzes, des Landeskriminalamtes und der  Staatsanwaltschaft in den Fokus nehmen. „Unabhängig von der Aufklärung einzelner Vorgänge und der Gründe für nicht eingeleitete Maßnahmen ist die politische Debatte zu führen, die die Unbrauchbarkeit eines Geheimdienstes sowie die verheerende politische Fehleinschätzung über Strukturen des Neonazismus in Thüringen in den Blick nimmt“, so Renner. Ausdrücklich offen lässt die LINKE-Politikerin eine erneute juristische Prüfung zur Frage der Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament.