Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Thüringer Landtag, fordert ein wirksameres Untersuchungsausschussgesetz und informiert darüber, dass seine Fraktion eine Gesetzesnovelle in den Landtag einbringen wird.
Nachdem die Fraktionen im Landtag sich bei der Frage eines Untersuchungsausschusses im Falle der terroristischen Neonazi-Gruppe NSU und dem Organisationsversagen Thüringer Sicherheitsbehörden aufeinander zubewegen, macht Ramelow in diesem Zusammenhang deutlich: „Ein Untersuchungsausschuss macht dann wirklich Sinn, wenn seine Instrumente auch geeignet sind. Aufklärungsbemühungen dürfen nicht an der Verschwiegenheit der einst und aktuell Beteiligten scheitern. Das gegenwärtige Untersuchungsausschussgesetz ist nur ein stumpfes Schwert der parlamentarischen Kontrolle.“
Die Fraktion DIE LINKE erarbeitet derzeit ein Änderungsgesetz, das noch im Januar in den Landtag eingereicht werden soll und somit in der Februarsitzung verabschiedet werden könnte. „So kann ein überarbeitetes Gesetz mit gestärkten Kontrollrechten für das Parlament Grundlage für den Untersuchungsausschuss werden“, fügt die Innenpolitikerin der LINKEN, Martina Renner, hinzu.
Im Kern gehe es darum, die bestehende ausgedehnte Reichweite der Ablehnungsgründe für die Zulassung von Beweisanträgen und die Herausgabe von Akten sowie die Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit auf das verfassungsrechtlich notwendige Maß zu beschränken, so Renner, die sich nicht vorstellen kann, dass eine derartige Novellierung gerade im Hinblick auf den durch alle Fraktionen stets zum Ausdruck gebrachten Aufklärungswillen im Thüringer Landtag grundsätzlich Ablehnung erfährt.