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26. April 2012

„Extremismus-Klausel“ rechtswidrig – Entscheidung ist Sieg für die Demokratie

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Martina Renner, begrüßt das Urteil des Dresdener Verwaltungsgerichts, das die sogenannte „Extremismusklausel“ für rechtswidrig erklärt hat: „Die Entscheidung ist ein Sieg für die Demokratie.“

„Die Einführung der Extremismus-Klausel hat die dringende Arbeit gegen Rechts behindert und Vereine und Initiativen unter einen Generalverdacht gestellt“, kritisiert Renner. Die unter der Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte
Klausel verlangt von Vereinen und Initiativen als Voraussetzung für eine Förderung die Unterschrift unter eine sogenannte „Demokratieerklärung“, mit der sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen sollten. Zudem wurden sie verpflichtet, potentielle Partner, Referenten oder Podiumsteilnehmer auf Verfassungstreue zu überprüfen und sie im Zweifel dem Bund oder dem Verfassungsschutz zu melden.
 
Frau Renner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die meisten Experten in der Anhörung des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags zum NSU am vergangenen Montag die „Extremismus-Klausel“ und die dahinter stehende Gleichsetzungsstrategie als Teil der Verharmlosung rechter Bedrohungen und als Behinderung demokratischer und antifaschistischer Arbeit kritisiert hatten.