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23. Mai 2012

Es geht vor allem um die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns

Als eine grundsätzlich zu begrüßende Initiative bezeichnet die Arbeitsmarktpolitikerin der Linksfraktion, Ina Leukefeld, den Gesetzentwurf der Grünen für ein Thüringer Mindestlohngesetz. „Es ist natürlich überfällig, dass die öffentliche Hand in Thüringen grundsätzlich Mindestlohn zahlt und ihn bei Aufträgen auch zur Bedingung macht.“ Allerdings stehe schon seit geraumer Zeit darüber hinaus der Kampf um die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen, Existenz sichernden Mindestlohns im Vordergrund.

Die Arbeitsmarktexpertin der LINKEN verweist auf den Antrag ihrer Fraktion im letzten Landtags-Plenum, mit dem die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zur Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen und Existenz sichernden Mindestlohnes aufgefordert wird und der zurzeit noch zur Beratung im Wirtschaftsausschuss liegt. „Der aktuelle Mindestlohnantrag der Grünen greift unserer Meinung nach zu kurz. Er trägt eher den Charakter eines Änderungsantrages zum Thüringer Vergabegesetz, denn von der vorgeschlagenen Mindestlohnregelung würden nicht alle Betroffenen profitieren, sondern nur diejenigen, die Aufträge der Öffentlichen Hand erfüllen“, sagt Frau Leukefeld und betont, dass damit die vorgeschlagene Variante des Mindestlohnes weder flächendeckend noch allgemeinverbindlich wäre.

Die LINKE Politikerin fordert die Landesregierung erneut auf, den vom Wirtschaftsminister im Januar vorgestellten Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes als Thüringer Bundesratsinitiative einzubringen. Es sei höchste Zeit für konsequentes Handeln in dieser für die Beschäftigten in Thüringen grundlegenden Angelegenheit, „damit die zahlreichen Bekenntnisse für einen Mindestlohn nicht länger leere Versprechungen bleiben“.

„Wir werden uns dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nicht verweigern, setzen aber gleichzeitig auf starke Unterstützung der Fraktion für unseren Antrag“, so Ina Leukefeld abschließend.