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25. Juli 2012

Auswirkungen des Urteils zum Wahlrecht müssen auch in Thüringen schnellstens debattiert werden

Mit Blick auf das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht fordert Bodo Ramelow, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, "dass Bedeutung und Konsequenzen des Urteils im Thüringer Landtag und auch für das Thüringer Wahlrecht dringend debattiert und analysiert werden müssen, um dann so schnell wie möglich die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen zu können. Die Linksfraktion wird daher entsprechende Vorschläge zu notwendigen Maßnahmen in den Landtag bringen."

Ramelow findet es "beschämend, dass bei einer so langen Frist nach dem ersten Wahlurteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesgesetzgeber es immer noch nicht geschafft hat, ein verfassungsgemäßes Wahlrecht für den Bundestag in Kraft zu setzen. Es ist gut, dass das Gericht die Prinzipien des Verhältniswahlrechts gestärkt hat, denn damit wird das gleiche Gewicht der Stimmen aller Wähler abgesichert und die politische Meinungsvielfalt in der Gesellschaft findet damit ungehinderter als bisher Eingang ins Parlament."

Nun müsse sowohl im Bund als auch in den Ländern alles getan werden, um eine ordnungsgemäße und termingerechte Bundestagswahl im Jahr 2013 sicherzustellen, so Ramelow weiter. "Auch wenn bis 2014 in Thüringen noch etwas mehr Zeit ist, dürfen wir mit Blick auf den dann anstehenden Wahltermin auch die notwendigen Diskussionen und Maßnahmen in Thüringen nicht schleifen lassen", unterstreicht der Fraktionsvorsitzende der LINKEN. Das jetzige Bundesverfassungsgerichtsurteil müsse sehr sorgfältig und fundiert umgesetzt werden, allerdings zeichnet sich schon jetzt ein erkläglicher Bedarf an praktischer Fachdiskussion ab, um den Anforderungen des Gerichts auch tatsächlich Rechnung zu tragen, da bisher mit den konkreten Vorschlägen des Gerichts, soweit ersichtlich, noch keine Erfahrungen bestünden, so Ramelow abschließend.