Plenarsitzung: Zinsen, Datenschutz, ländlicher Raum

Die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag stellt in der Plenarsitzung vom 18.-20. Juli 2012 Anträge zur Änderung des Sparkassengesetzes, um Dispositionszinsen zu begrenzen, zur Verbesserung des Datenschutzrechts in Thüringen und zur Etablierung von Dorfläden im ländlichen Raum. Die Gesetzentwürfe von CDU/SPD und Grünen zum Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ lehnt die Fraktion ab, da sie es für notwendig hält, diesen Geheimdienst abzuschaffen.
Sparkassengesetz (DIE LINKE)
Die Linksfraktion will eine Änderung des Sparkassengesetzes erreichen, mit der Überziehungszinsen auf einen Zinssatz von maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz begrenzt werden. Damit wird der besonderen Aufgabe der Sparkassen unter Berücksichtigung ihres öffentlichen Auftrags Rechnung getragen.
Der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank beträgt gegenwärtig nur noch 0,75 Prozent, Zinsen für Dispositionskredite liegen dagegen im Durchschnitt bei zehn Prozent (bspw. Sparkasse Mittelthüringen: Sollzinssatz für Dispositionskredit 11,9 Prozent; Sollzinssatz für eine Kontoüberziehung der eingeräumten Dispositionslinie 16,9 Prozent). Die hohen Zinssätze für Überziehungskredite führen zu hohen Zahlungen privater Haushalte an die Sparkassen und bewirken ein beschleunigtes Abrutschen gefährdeter Haushalte in die Überschuldung.
Konsequenzen aus Datenschutzbericht (DIE LINKE)
Aus dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten ergibt sich erheblicher Handlungsbedarf. Dazu gehört die immer noch ausstehende weitere Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts, darüber hinaus aber auch konkrete Punkte wie die Verbesserung des Datenschutzes in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen im Land (Stichwort Patientendaten). Zudem sind noch nicht einmal alle Aufgaben aus dem vorhergehenden Bericht erledigt (z.B. die flächendeckende Überprüfung des Datenschutzes in den Thüringer Kommunen). Hinzu kommt, dass die neuen Arbeitsstrukturen im Thüringer Datenschutz logistisch und personell wirksam abgesichert werden und mit den dazu notwendigen Finanzmitteln untersetzt werden müssen. Die Linksfraktion beantragt, nicht nur, dass der Landtag diese Themen bearbeiten, sondern beinhaltet auch Handlungsaufforderungen an die Landesregierung, u.a. Verbesserung des Datenschutzes in Kommunen; Einbringung von Änderungsvorschlägen für das Thüringer Datenschutzgesetz, Initiativen im Bundesrat zur Änderung des Bundesrechts.
Anschubfinanzierung für Dorfladenprogramm (DIE LINKE)
Anlass für diesen Antrag der Linksfraktion war unter anderem die Schließung der Schlecker- Filialen und die damit im Zusammenhang stehende drohende Arbeitslosigkeit für zahlreiche Beschäftigte, auch im ländlichen Raum. Zur Etablierung einer Transfergesellschaft für die Entlassenen ist es nicht gekommen.
Der Antrag sieht vor, dass im ländlichen Raum Infrastruktur erhalten bzw. neu geschaffen wird, um die Versorgung der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger mit Waren des täglichen Bedarfs zu sichern, aber auch so genannte Dorfläden als Begegnungsstätten für die Bevölkerung im ländlichen Raum zu etablieren. Durch die Schließung der Schlecker-Verkaufsstellen ist die materiell-technische Basis (Räumlichkeiten/Logistik) vorhanden, ebenso ist gut ausgebildetes Personal vor Ort ohne Verzögerung einsetzbar.
Der Antrag enthält die Forderung, durch die Bereitstellung von Fördermitteln aus den Strukturfonds EFRE oder/ und ESF sowie aus dem ELER die Anschubfinanzierung für diese Dorfläden zu sichern.
Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes (CDU/SPD; Grüne)
Die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen wie auch der Grünen-Fraktion wirken wie eine gut gemeinte aber aller Wahrscheinlichkeit nach völlig wirkungslose „Verschlimmmbesserung“ der unhaltbaren Zustände beim Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“. In der Praxis werden die erweiterten Informationsrechte des Parlaments nicht durchsetzbar sein. Durch die völlige Intransparenz und das „Wissensmonopol“ der Inlandsgeheimdienstler verfügt das Parlament nicht über taugliche Instrumente, um zu überprüfen, ob Informationen wirklich vollständig und zutreffend vom „Verfassungsschutz“ offengelegt werden. Sanktionsmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Die Linksfraktion bleibt bei ihrem Fazit: Geheimdienste wie der „Verfassungsschutz“ sind demokratisch und parlamentarisch nicht kontrollierbar, denn geheime staatliche Machtausübung und Manipulationsarbeit stehen dem Prinzip der demokratischen und zivilgesellschaftlichen Transparenz völlig unvereinbar gegenüber. Deshalb müssen Geheimdienste wie der „Verfassungsschutz“ abgeschafft werden und das schnellstens.
