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Gegen Diskriminierungen von Lesben und Schwulen

Aus der Thüringer Verfassung erwächst eine besondere Verpflichtung des Landes, gegen Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung vorzugehen, betonte die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karola Stange, am 19. Dezember bei einem Pressegespräch in Erfurt. DIE LINKE hatte im Juli 2009 ein Normenkontrollverfahren beim Landesverfassungsgericht begonnen, bei dem es vor allem um die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Thüringer Beamtenrecht geht. Dieses Verfahren, so kündigte die Angeordnete an, steht nunmehr kurz vor dem Abschluss bzw. seiner Erledigung, da der Thüringer Landtag zwischenzeitlich und endlich die notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen hat. Dessen ungeachtet „gibt es immer noch eine Vielzahl von Diskriminierungstatbeständen“, sagte Karola Stange und erläuterte die für das kommende Jahr anstehenden Initiativen. So soll sich der Gleichstellungsausschuss für die Erarbeitung eines Lebenslagenberichts zur Situation von Lesben und Schwulen in Thüringen einsetzen und ein Runder Tisch Gleichstellung einen entsprechenden Landesaktionsplan erarbeiten.