Blogrolls

 

Archiv

 

Kopieren Sie diesen Link in Ihren RSS-Reader

RSS 0.91Nachrichten
RSS 2.0Nachrichten
 

Antifaschismus ist nicht strafbar!

Die Partei DIE LINKE. Thüringen kritisiert in scharfer Form sächsische Justiz/ Aufruf zur Beteiligung an den Protesten gegen den Neonazi-Aufmarsch am 18.02.2012 in Dresden.

Von offenkundiger Unbelehrbarkeit der sächsischen Behörden zeugt die Erhebung der Anklage gegen den Jenaer Jugendpfarrer, Lothar König, durch die Dresdener Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Dresden am 19. Februar 2011.

Lothar König gilt neben vielen anderen Vertreter_innen zivilen Ungehorsams und antifaschistischen Engagements thüringenweit als langjähriger und aktiver Mitstreiter gegen Rassismus, Antisemitismus und Neofaschismus. Seine Aktivitäten gegen den Thüringer Heimatschutz seit Beginn der 90-er Jahre wird von den sächsischen Behörden nun massiv konterkariert. Das Agieren der Behörden in dieser Form beweist, dass die Lösung der Probleme um staatliches Handeln gegen Neonazis und Rechtsterroristen noch bevorsteht. Angesichts der aktuellen Enthüllungen im Zusammenhang mit der terroristischen NSU ist als ungeheuerlich und ungehörig zu bewerten, dass die sächsische Justiz Lothar König in dieser Form rechtlich belangen will.

Es ist kaum glaubhaft, dass die deutsche Justiz zu einer Zeit, da neofaschistische Täter unter den Augen und unbehelligt von Behörden eine Serie von Mordtaten verüben, gegen den Jenaer Jugendpfarrer Ermittlungen anstrengte, weil dieser sich gemeinsam mit vielen anderen Vertretern der deutschen Zivilgesellschaft dem Nazi-Aufmarsch entgegenstellt hat und hierbei Formen des zivilen Ungehorsams wie etwa Sitzblockaden benutzt wurden.

Der zentrale Vorwurf dieser Juristinnen und Juristen gegen die Akteure der Zivilgesellschaft lautet: tut nichts, der Staat wird alles richten. Wir sagen: Die Ereignisse der letzten Monate haben überdeutlich gezeigt, dass der Schutz der Demokratie weder durch die staatlichen Behörden noch durch den Verfassungsschutz gewährleistet wird. Damit nicht Teile der Justiz und der Sicherheitsdienste selbst zum Problem für die Demokratie werden, müssen sich alle demokratisch gesinnten Menschen vielmehr als bisher in die Gestaltung der Gesellschaft einbringen.

Wir rufen alle auf, im Februar 2012 an den Protesten in Dresden gegen die neofaschistischen Gefahren in dieser Gesellschaft teilzunehmen und dabei auch gegen die zu protestieren, welche diese Gefahren bagatellisieren wollen oder versuchen, die zivilgesellschaftlichen Akteure und den gewaltlosen Widerstand selbst in die Nähe von Terrorismus zu rücken!

Wir fordern von der sächsischen Justiz die Einstellung sämtlicher Verfahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar 2011. Friedlicher Protest gegen Nazis ist keine Straftat sondern ein Grundrecht.